Ratgeber
Gold anonym kaufen: Was beim Tafelgeschäft erlaubt ist
Seit 2020 liegt die Grenze für anonyme Bargeschäfte mit Edelmetallen bei 2.000 Euro. Was darüber gilt und welche Fehler man vermeiden sollte.

Als Tafelgeschäft bezeichnet man den Kauf oder Verkauf von Edelmetallen direkt am Schalter gegen Bargeld. Lange galt es als die klassische Form, Gold ohne Spuren zu erwerben. Seit einigen Jahren sind die Regeln deutlich strenger.
Die Grenze liegt bei 2.000 Euro
Seit dem 1. Januar 2020 müssen Edelmetallhändler in Deutschland ihre Kundinnen und Kunden nach dem Geldwäschegesetz identifizieren, sobald ein Bargeschäft 2.000 Euro oder mehr erreicht. Vorher lag die Schwelle bei 10.000 Euro. Unterhalb von 2.000 Euro ist ein anonymer Kauf gegen Bargeld weiterhin möglich.
Kein Stückeln erlaubt
Wer einen größeren Kauf in mehrere kleine Käufe aufteilt, um die Grenze zu umgehen, handelt nicht legal. Händler sind verpflichtet, zusammenhängende Geschäfte als Einheit zu betrachten und verdächtige Muster zu melden.
Was passiert bei der Identifizierung?
Der Händler prüft Ihren Personalausweis oder Reisepass und speichert die Daten nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Eine automatische Meldung an das Finanzamt erfolgt dadurch nicht. Der Kauf von Gold ist legal – die Identifizierung dient der Bekämpfung von Geldwäsche.
Beim Verkauf gilt dasselbe
Auch wenn Sie Gold verkaufen und sich den Betrag bar auszahlen lassen, gilt ab 2.000 Euro die Identifizierungspflicht. Bei Überweisung verlangen Händler in der Regel ohnehin einen Ausweis.
Blick nach vorn
Auf EU-Ebene wurden neue Regeln gegen Geldwäsche beschlossen, die unter anderem eine allgemeine Obergrenze für Barzahlungen vorsehen. Wer regelmäßig in bar kauft, sollte die Entwicklung im Blick behalten.
Hinweis: Dieser Artikel gibt den allgemeinen Stand wieder und ist keine Rechtsberatung.