Steuer
Ist Gold steuerfrei? Spekulationsfrist und Mehrwertsteuer erklärt
Physisches Gold genießt in Deutschland steuerliche Vorteile: keine Mehrwertsteuer auf Anlagegold und steuerfreie Gewinne nach einem Jahr Haltedauer.

Gold ist in Deutschland steuerlich gleich doppelt begünstigt: beim Kauf durch die Befreiung von der Mehrwertsteuer und beim Verkauf durch die Spekulationsfrist. Dieser Überblick zeigt, wann Steuern anfallen – und wann nicht.
Keine Mehrwertsteuer auf Anlagegold
Barren und Plättchen mit einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendsteln sowie bestimmte Goldmünzen gelten als Anlagegold und sind in der EU von der Mehrwertsteuer befreit. Bei Münzen gelten zusätzliche Kriterien, unter anderem ein Feingehalt von mindestens 900, eine Prägung nach dem Jahr 1800 und ein Verkaufspreis, der den Goldwert nicht um mehr als 80 Prozent übersteigt. Bekannte Anlagemünzen wie Krügerrand, Maple Leaf oder Wiener Philharmoniker erfüllen diese Bedingungen.
Schmuck ist dagegen kein Anlagegold – beim Kauf im Laden zahlen Sie die volle Mehrwertsteuer.
Verkauf nach mehr als einem Jahr: steuerfrei
Physisches Gold gehört für Privatpersonen nicht zu den Kapitalanlagen wie Aktien, sondern zu den sogenannten privaten Veräußerungsgeschäften. Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als zwölf Monate, ist der Gewinn vollständig steuerfrei – unabhängig von der Höhe.
Verkauf innerhalb eines Jahres
Verkaufen Sie innerhalb der Jahresfrist mit Gewinn, ist dieser mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Es gilt jedoch eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen (bis 2023: 600 Euro). Wichtig: Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Liegt der Gesamtgewinn auch nur einen Euro darüber, ist der komplette Betrag steuerpflichtig.
Nachweise aufbewahren
Bewahren Sie Kaufbelege mit Datum, Produkt und Preis auf. Kaufen Sie über Jahre hinweg mehrfach, hilft eine einfache Liste. Ohne Nachweis kann das Finanzamt im Zweifel von einem Verkauf innerhalb der Frist ausgehen.
Sonderfälle
- Altgold und Erbschaft: Bei geerbtem Gold zählt das Kaufdatum des Erblassers.
- Gold-ETCs und Xetra-Gold: Wertpapiere mit Anspruch auf physische Auslieferung werden unter bestimmten Bedingungen ebenfalls nach einem Jahr steuerfrei behandelt. Reine Gold-ETFs und Minenaktien unterliegen dagegen der Abgeltungsteuer.
- Gewerblicher Handel: Wer regelmäßig in großem Umfang handelt, kann als gewerblich eingestuft werden.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.